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   LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08   

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https://dejure.org/2011,126168
LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08 (https://dejure.org/2011,126168)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2011 - L 5 KR 374/08 (https://dejure.org/2011,126168)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - L 5 KR 374/08 (https://dejure.org/2011,126168)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08
    Erforderlich sei daher, dass unter Berücksichtigung des gebotenen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes sowohl die abstrakte als auch die konkret-individuelle Chancen- und Risikoabwägung ergebe, dass der voraussichtliche Nutzen die möglichen Risiken überwiege (BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R -).

    Hierzu habe das BSG ausgeführt, dass zu prüfen sei, ob unter "Berücksichtigung des gebotenen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes sowohl die abstrakte als auch die konkret-individuelle Chancen-/Risikoabwägung ergibt, dass der voraussichtliche Nutzen die möglichen Risiken überwiegt" (vgl. BSG-Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06).

    Insoweit sei auf die Ausführungen im Urteil des BSG vom 07.11.2006 (a.a.O.) hinzuweisen, wonach für eine "Anspruchsbegründung auf Grund grundrechtsorientierter Auslegung regelmäßig kein Raum mehr" sei, "wenn der Bundesausschuss - nach nicht zu beanstandender Prüfung - zu einer negativen Bewertung gelangt ist".

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08
    Hierbei sei nach der Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R -) insb.

    Vielmehr wird durch diese Richtlinien auch der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R -, veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist eine ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsmethode "neu", wenn sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht als abrechnungsfähige Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (EBM) aufgeführt wird (BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R - m.wN., veröffentlicht in Juris).

    Es ist auch nach der von der Klägerin in Bezug genommenen Rechtsprechung des BVerfG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die GKV den Versicherten Leistungen nur nach Maßgabe eines allgemeinen Leistungskatalogs (§ 11 SGB V) und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 SGB V) zur Verfügung stellt, dass der Gesetzgeber die nähere Konkretisierung der durch unbestimmte Rechtsbegriffe festgelegten Leistungsverpflichtung im Einzelfall im Rahmen der Vorgaben des Vertragsarztrechts vor allem den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten vorbehält, den Leistungskatalog auch an finanzwirtschaftlichen Erwägungen orientiert und die Krankenkassen deshalb nicht alles zu leisten haben, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist (BSG, Urteil vom 26.9.2009 B 1 KR 3/06 R -, veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08
    Die in § 13 Abs. 3 SGB V geregelten Ansprüche auf Kostenerstattung stellen sich als abschließende gesetzliche Regelung der auf dem Herstellungsgedanken beruhenden Kostenerstattungsansprüche im Krankenversicherungsrecht dar; für einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ist daneben kein Raum (BSG, Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R -, m.w.N., veröffentlicht in Juris).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-444/05

    DER ABSOLUTE AUSSCHLUSS DER ERSTATTUNG DER KOSTEN EINER STATIONÄREN BEHANDLUNG IM

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08
    Nach ständiger Rechtsprechung fallen entgeltliche medizinische Leistungen in den Anwendungsbereich dieser Bestimmungen, ohne dass danach zu unterscheiden wäre, ob die Versorgung in einem Krankenhaus oder außerhalb eines solchen erbracht wird (vgl. insbesondere EuGH, Urteile vom 18.03.2004, Leichtle, C 8/02, Slg. 2004, I 2641, Randnr. 28, Watts, Randnr. 86, und vom 19.04.2007, Stamatelaki, C 444/05, Slg. 2007, I 3185, Randnr. 19).
  • EuGH, 18.03.2004 - C-8/02

    DIE FÜR BEAMTE GELTENDE DEUTSCHE REGELUNG DER ÜBERNAHME VON AUFWENDUNGEN IM

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08
    Nach ständiger Rechtsprechung fallen entgeltliche medizinische Leistungen in den Anwendungsbereich dieser Bestimmungen, ohne dass danach zu unterscheiden wäre, ob die Versorgung in einem Krankenhaus oder außerhalb eines solchen erbracht wird (vgl. insbesondere EuGH, Urteile vom 18.03.2004, Leichtle, C 8/02, Slg. 2004, I 2641, Randnr. 28, Watts, Randnr. 86, und vom 19.04.2007, Stamatelaki, C 444/05, Slg. 2007, I 3185, Randnr. 19).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08
    Dies gilt insbesondere in der Behandlung einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung, denn das Leben stellt einen Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung dar (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98, BVerfGE 115, 25).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08
    Daran fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (BSG, Beschluss vom 15.04.1997 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 m.w.N.; Urteil vom 25.09.2000 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 S. 105 f.; Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R -, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08
    Die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 i. V. m. § 135 Abs. 1 SGB V legten auch den Umfang der den Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich fest (st. Rspr., vgl. Urteil des BSG vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 37/02 R

    Krankenversicherung - keine Versorgung mit Zahnimplantaten und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 KR 374/08
    Für den Kostenerstattungsanspruch kommt es grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Behandlung an (vgl. BSG, Urteile vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 37/02 R - und vom 19. Juni 2001 - B 1 KR 27/00 R -, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte

  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R

    Krankenversicherung - Implantat - Zahnersatz - Suprakonstruktion -

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - L 5 KR 81/06

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für eine Diagnostik mit Hilfe der

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 816/11

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Untersuchung

    Die Beschlüsse des GBA sehen die PET bei der vorliegenden Indikation nicht vor (vgl insb die Beschlüsse vom 26.02.2002, 18.01.2007, 19.06.2008, 01.12.2008 und 21.10.2010; im Einzelnen: LSG Baden-Württemberg 26.01.2011, L 5 KR 374/08).

    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2011 (L 5 KR 374/08) nach eigener Prüfung an und verweist auf die dortige Begründung.

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